Agrar & Lebensmittel

Sachverständiger für den Agrarbereich und Lebensmittel in Oberösterreich

Als Sachverständige für den Landwirtschafts- und Lebensmittelbereich in Oberösterreich befassen wir uns mit allen Themen rund um diesen Bereich. Dazu gehören unter anderem Umweltschäden, aber auch Insektenbefall von Getreide. Hier stellen wir Ihnen ein Beispiel aus der Praxis vor.

Insektenbefall von Getreide

Jedes eingelagerte Getreide enthält eine gewisse Menge an "Fremdkörpern" - unter anderem auch Insekten. Damit diese aber wachsen und gedeihen können, braucht es Wärme und Feuchtigkeit.

Deswegen wird vom Lagerhalter laufend die Feuchte und die Temperatur des Korns im Silo kontrolliert. Missachtet man aber dies, kann es allein schon durch Kondensation im Silo zur notwenigen Feuchte für das Erwachen der Käfer kommen.

So geschah es auch in diesem speziellen Fall. Die Käfer erwachten, vermehrten sich und legten ihre Brut in das Korn. Als der Schaden bemerkt wurde, war die Ware bereits massivst geschädigt und für den menschlichen Genuss nicht mehr zu gebrauchen.

Diesen und viele weitere spezielle Fälle aus der Landwirtschaft prüften und bewerteten wir im Auftrag einer unserer StammkundInnen.

Wenn Sie weitere Informationen zu unserer Sachverständigen-Tätigkeit im Bereich Agrar- und Lebensmittel benötigen, dann freuen wir uns über Ihren Anruf oder Ihre Nachricht.

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.